02. März 2009
4 Kommentare

Achtung bei der Mitnahme von Flüssigkeiten!

Befindet sich Ihr Abflughafen in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen oder Island, dann müssen Sie einige Sicherheitsbestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck beachten.


Hier wirken die Anschläge vom 11. September 2001 nach – weil Flüssigsprengstoffe nach wie vor nur schwer aufgespürt werden können, unterliegt vor allem die Mitnahme von Flüssigkeiten strengen Einschränkungen. Diese sowie Gels und Sprays und Lebensmittel dürfen in Gebinden bis zu 100 ml im Handgepäck transportiert werden und müssen in einen transparenten, wieder verschließbaren und höchsten einen Liter fassenden Plastiksack verpackt werden.

 

Jeder Reisende darf einen solchen Beutel mitnehmen, zusätzlich dazu kann noch transportiert werden:

- Babynahrung (wenn Sie gemeinsam mit einem Baby oder Kleinkind reisen)
- Spezial-Nahrung (z.B. für medizinische Zwecke)
- Medikamente (für die gesamte Dauer der Reise inklusive Aufenthalt am Zielort)

     

    Separat zu diesen Gegenständen und dem Plastikbeutel müssen Sie bei den Sicherheitskontrollen auch folgende Artikel vorweisen:

    - Laptops und andere elektronische Geräte (MP3-Player, Mobiltelefone etc.)
    - Jacken und Mäntel
    - Duty-Free-Einkäufe

       

      Flüssigkeiten, Gels und Sprays aus EU-Airport-Shops oder aus dem AUA-Boardverkauf müssen versiegelt sowie mit Abflugort und Datum versehen werden, sie dürfen erst nach Ankunft am Zielort geöffnet werden. Wenn Sie Flüssigkeiten auf Flughäfen oder Fluglinien außerhalb der EU erworben haben, die den Vorgaben nicht entsprechen (zB Alkoholika), müssen diese an den Sicherheitskontrollstellen ausnahmslos entsorgt werden.

       

      Falls Sie weitere Flüssigkeiten jedoch unbedingt benötigen und diese im Gepäck aufgeben möchten: Verpacken Sie diese bitte stoss-, auslauf- und bruchsicher. Für Schäden im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.

       

      Die gesamten aktuellen Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck können sie hier als PDF herunterladen.

      Tags: An Bord , Gepäck

      Kommentare (4)

      1. we5314 7. April 2009

        erwirbt man eine Flasche Wodka in Moskau, welche sicherheitstechnisch richtig verpackt wurde ( eingeschweißt, versiegelt) so darf man diese ohne Probleme in einem “Aua” Flieger bis Wien transportieren, will man ´dann in Wien weiter reisen dann ist schluß mit lustig, dann wird die Flasche zum Höchstrisiko Gut erklärt und muß entsorgt werden !!!! soweit so logisch !!!! Frage : Kann dieser sachverhalt aus den sogenannten Informationen eineutig entnommen werden ????

      2. guenter 7. April 2009

        Ich verstehe nur nicht, wenn ich mir z.b. in Singapur Alkohol oder Parfum kaufe, werden sie genauso versiegelt wie in Europa.
        Warum wird das nicht anerkannt?
        Umgekehrt gibt es ja auch keine Probleme

      3. Gangway Ken 7. April 2009

        Der obige Artikel ist eine relativ grobe, selbstverständlich aber richtige, Zusammenfassung der Regeln über den Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck. Die Vorschriften im Detail findet man hier: http://www.aua.com/at/deu/About_Flight/preparation/luggage/restrictions.htm

      4. Julia 8. April 2009

        Mir ist heute was ähnliches passiert: Whiskey im Duty Free in Tokyo gekauft (versiegelt, verschweisst,…) und bei der Wieder-Einreise in die USA in Los Angeles wurde sie mir als potentielle Bombe abgenommen und weggeschmissen. Ich hätte sie allerdings noch einchecken können ;) (Ob sie dann heil am Gepäcksband angekommen wäre ist fraglich…)

        Ich finde, Duty Free Shops (und Crews, die On-Board-Sales anbieten) sollten angewiesen werden, Passagiere mit Anschlussflügen auf diesen Sachverhalt hinzuweisen!

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